Leasingberatung – wir helfen gerne!
Suchen Sie Leasingberatung zu einem laufenden oder neuen Leasingvertrag?
Wir stellen immer wieder fest, dass zum Thema Leasing viele Unklarheiten bestehen. Oft werden wir aus gegebenem Anlass kontaktiert. Typische Fragestellungen sind dabei unter anderem:
Kann ich aus meinem Leasingvertrag aussteigen?
Welche Rechte habe ich als Leasingnehmer?
Was geschieht am Ende meines Leasingvertrages?
Wer ist Halter und wer ist Eigentümer meines Leasingfahrzeuges?
usw.
Fragen über Fragen
Immer wieder auch Mythen und Fehlinterpretationen, die mit Vorsicht zu geniessen sind. Leasingvertrag ist nicht gleich Leasingvertrag. Es gilt im Einzelfall die konkrete Situation anzuschauen um die Rechtslage auf den anzuwendenden Fall korrekt bestimmen zu können. Wer die Antwort kennt ohne zunächst einige Fragen zu stellen oder einen Blick in die Unterlagen des Falles zu werfen, liegt oftmals falsch. Neben dem geltenden Recht bilden zu wesentlichen Teilen auch langjährige Erfahrung und Praxis den Schlüssel zum Erfolg, wenn es darum geht, die richtigen Handlungen zu definieren und zielorientierte Empfehlungen abzugeben. Recht haben und recht kriegen liegen nicht immer dicht beisammen und je nach Streitwert ist der Rechtsweg aufgrund der Kostenfolgen unter Umständen nicht das ideale Mittel.
Gerne schaffen wir Klärung durch Leasingberatung
Es gibt im typischen Lebenszyklus eines Leasingvertrages drei Phasen, in denen Unsicherheiten auftreten können:
Vor dem Leasingvertrag geht es in der Regel darum, gewisse Mythen zu klären, die Eigenschaften verschiedener Angebote verständlich zu machen und Grundsatzfragen zu erläutern.
Während dem Leasingvertrag treten in der Regel Fragestellungen auf, wenn der Vertrag durch eine der Parteien vorzeitig aufgelöst werden soll oder muss.
Oft werden wir nach dem Vertrag in der Situation eines auslaufenden Leasingvertrages mit hohem Restwert kontaktiert. Zu diesem Zeitpunkt machen sich gewisse Personen erstmalig Gedanken darüber, wie’s am Ende der Leasingvertrages weitergeht. Oftmals stellen sie dabei fest, dass sie ihr Leasingfahrzeug zum Vertragsende übernehmen wollten, der Vertrag jedoch aufgrund des vereinbarten Restwertes einen Buchwert aufweist, den sie nie und nimmer in der Lage sind aufzubringen. In dieser Situation lässt sich in der Regel nicht mehr viel retten. Hilfreich wäre es gewesen, sich die Konstellation bei Vertragsablauf bereits zu Vertragsbeginn vor Augen zu führen und damit zu erkennen, dass dieser Vertrag nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
Für uns hat Leasingberatung einen grossen Stellenwert, denn zu viele Personen verstehen nicht, was ein Leasing für sie bedeutet. Insbesondere in schwierigen finanziellen Situationen ist es aus unserer Sicht unabdingbar, mittels Beratung eine Lösung zu suchen, die den Bedürfnissen hinsichtlich des neuen Fahrzeuges sowie den finanziellen Verhältnissen entsprechende Beachtung schenkt.