Der Berechnung eines Leasingvertrages liegt typischerweise ein kalkulatorischer Restwert zugrunde.
Leasingnehmer machen sich oftmals erst am Ende des Leasingvertrages Gedanken darüber, ob sie das Fahrzeug zum Vertragsende aus dem Leasing kaufen möchten oder nicht und wie sie diesfalls den notwendigen Kaufpreis aufbringen können.
In vielen Fällen ist der Kaufpreis für eine Einmalzahlung zu hoch, sodass sie sich auf die Suche nach Ratenzahlung für den Restwert oder nach einem Leasing für den Restwert (auch Restwertleasing genannt) oder ein Anschlussleasing resp. eine Leasingverlängerung machen. Lehnt die finanzierende Leasingbank ein solches Leasing ab, ist guter Rat teuer.