Schulden oder Leasing – geht ein Leasing mit Schulden einher?
In den Köpfen vieler Menschen herrscht die Meinung, wer einen Leasingvertrag eingeht, würde damit Schulden auf sich nehmen. Dies ist grundsätzlich ein Irrglaube.
Leasing
Der Begriff „Leasing“ stammt aus dem Englischen Sprachgebrauch „to lease“ bedeutet „mieten, pachten“ (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing). Ein Leasing ist in gewissen Punkten mit Miete vergleichbar. Es handelt sich um ein Geschäft, bei welchem eine Partei einer anderen einen Gegenstand in einem vertraglich vereinbarten Rahmen und zu vereinbarten Konditionen gegen ein vereinbartes Entgelt zum Gebrauch überlässt. Das heisst, der Leasingnehmer benutzt einen Gegenstand (des Leasinggebers) und bezahlt dafür eine Gebühr in Form von monatlichen Leasingraten. Ein Übergang des Eigentums vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer findet dabei nicht statt und damit auch nicht die Entstehung von Schulden in der Höhe des Leasingvertragswertes seitens des Leasingnehmers. Es besteht ein andauerndes Verhältnis, in welchem der kontinuierliche Nutzen eines Gegenstandes mit der kontinuierlichen Bezahlung eines Nutzungsentgelts einhergeht.
Kredit als Alternative
Anders verhält es sich bei einem Kredit. Ein solches Geschäft besteht darin, vom Kreditgeber einen Geldbetrag zu erhalten und diesen zu vertraglich definierten Konditionen zurück zu bezahlen. Es erfolgt damit zu Beginn des Vertrages eine Leistung des Kreditgebers und jeweils bei Rückzahlung eine Leistung des Kreditnehmers. Bei der Auszahlung geht das Eigentum am Kapital auf den Kreditnehmer über und diese Eigentumsübertragung löst bei ihm Schulden gegenüber dem Kreditgeber aus.
Schulden und Leasing – der Irrglaube
Kommen wir zurück zum Irrglauben, dass sich ein Leasingnehmer durch den Abschluss eines Leasingvertrages verschuldet und spinnen diesen Gedanken weiter. Demnach wäre es so, dass ich jeder Mieter einer Mietwohnung und auch jeder Mieter eines Mietfahrzeuges ebenso verschulden, was augenscheinlich nicht der Fall ist.
Steuerrechtliche Betrachtung
Selbst die steuerrechtliche Betrachtung macht die Unterscheidung bei der Beurteilung der Finanzierungskosten von natürlichen Personen. Darlehenszinsen dürfen steuerlich als Schuldzinsen ausgewiesen werden, nicht so die Leasingzinsen, weil es sich dabei nicht um Schuldzinsen handelt.
Interessante Informationen zum Leasinggegenstand sowie entsprechender Überlegungen zu Kosten eines Leasings finden Sie in diesem Artikel.
Es gilt zu beachten, dass im heutigen Alltag verschiedene Formen von Leasing praktiziert werden und daraus durchaus auch andere als die hier beschriebenen Folgen resultieren können.